Transfergesellschaft und wertschätzende Kommunikation: 5 Fragen an Marc-André Höper.
Highlights
Februar, 2022, 4 Min
Marc-André Höper steht Unternehmen seit Jahren in den Bereichen des Change-Managements und des Qualitätsmanagements beratend zur Seite. Seine Erfahrungen entlang des gesamten Projektmanagements sowie der erfolgreichen Kommunikation im Rahmen von Transformationsprozessen vermittelt er darüber hinaus als Dozent an Hochschulen, z.B. in Bochum und Köln.
Damit Unternehmen den Stellenabbau so sozialverträglich wie möglich gestalten und von Kündigung betroffene Mitarbeitende bestmöglich weiterqualifizieren, teilt Höper als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Transfergesellschaft der EL-NET GROUP seine Expertise.
Wir haben mit Marc-André Höper darüber gesprochen, warum Unternehmen einen Stellenabbau über eine Transfergesellschaft sozialverträglich gestalten können, welche Kommunikationsstrategien in Transferprozessen hilfreich sind, über Präsenztermine und virtuelle Möglichkeiten sowie über konkrete Beispiele.
5 Fragen an Marc-André Höper
Der nachstehende Text basiert auf einem digital geführten Interview.
Marc, du bist Ansprechpartner rund um das Thema Transfergesellschaft der EL-NET GROUP. Strategische Outplacement- und Transferleistungen ermöglichen eine faire Trennung, rechtliche Sicherheit für Arbeitgebende und neue berufliche Perspektiven für Personen, die vom Stellenabbau betroffen sind. Wie kommuniziert man betroffenen Mitarbeitenden die Vorteile einer Transfergesellschaft?
Wie bei allen EL-NET Angeboten ist der wertschätzende, menschliche Umgang und das Auffangen der Mitarbeitenden von absoluter Wichtigkeit. Bei notwendigen personellen Veränderungen in Unternehmen ist es erforderlich, den Mitarbeitenden Ihre Chancen und Perspektiven, die durch den Veränderungsprozess entstehen, aufzuzeigen. Sind diese erkannt, stehen die Betroffenen nach unserer Erfahrung den Maßnahmen nahezu ausschließlich positiv gegenüber. Die Vorteile einer Transfergesellschaft liegen sowohl für Arbeitgebende als auch für die Beschäftigten klar auf der Hand.
Die Mitarbeitenden genießen für den Zeitraum der Transfergesellschaft die Sicherheit einer festen, sozialversicherungspflichtigen Anstellung, erfahren beste Wertschätzung und erhöhen durch die Teilnahme an einer Transfergesellschaft ihre Chance auf Vermittlung um ein Vielfaches. Sie haben die Möglichkeit, sich durch ein zielorientiertes Weiterbildungsprogramm für die neue Wunschposition zu qualifizieren. Die entsprechenden Bedarfe ermitteln unsere hochprofessionellen BeraterInnen gemeinsam mit den Mitarbeitenden. Die Betreuung erfolgt individuell und die Beschäftigten können sich während der Zeit einer Transfergesellschaft gemeinsam mit unseren BeraterInnen zu 100% auf ihre berufliche Neuausrichtung fokussieren. Gewinnbringend hat die Teilnahme eine aufschiebende Wirkung auf die Arbeitslosigkeit und somit auf das Arbeitslosengeld, das außerdem dadurch in keiner Weise eingeschränkt wird, da sich die Höhe an dem ursprünglich bezogenen Nettoentgelt bemisst.
Woraus setzen sich Transferleistungen zusammen?
Bezüge im Rahmen einer Transfergesellschaft setzen sich in aller Regel durch die Förderung der Bundesagentur für Arbeit, das Transferkurzarbeitergeld (TKUG), und in nahezu ausnahmslos allen Fällen eine freiwillig durch den Arbeitgebenden gezahlte Zuzahlung zusammen. Das TKUG beträgt 60 (mit Kindern 67%) des letzten Nettogehalts. Meist stocken die Unternehmen auf 80% auf. Es gibt darüber hinaus Budgets für Qualifizierungsmaßnahmen, Sprinterprämien bei schneller Neuvermittlung und bezahlten Urlaub, wie in jeder anderen Festanstellung. Auch Abfindungen sind möglich und werden unternehmensabhängig individuell gehandhabt. Dies kann z.B. bereits vorher in bestehenden Rahmensozialplänen geregelt worden sein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Transferleistungen zu beziehen bzw. damit ein Unternehmen eine Transfergesellschaft gründen oder beauftragen kann?
Arbeitgeber, Mitarbeitende und Trägergesellschaft müssen gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllen. So haben Arbeitgeber z.B. die Auflage einen sogenannten Schwellenwert zu erreichen. D.h. es muss je nach Unternehmensgröße ein bestimmter, festgelegter Prozentsatz an Mitarbeitenden von der Arbeitslosigkeit bedroht sein. Mitarbeitende müssen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Trägergesellschaft muss als Träger der Maßnahme ein Zertifikat nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) vorweisen können und damit als Transferträger autorisiert sein. Nur wenn alle drei Parteien ihre Auflagen erfüllen, kann eine Transfergesellschaft gegründet, die Förderung beantragt und der sogenannte dreiseitige Vertrag geschlossen werden.
Die Digitalisierung stellt Unternehmen und Organisationen vor große Herausforderungen. Wie gelingt Unternehmen ein erfolgreicher und wertschätzender Transferprozess, trotz veränderter Bedingungen der Kommunikation?
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie hat sich natürlich, wie in vielen anderen Bereichen auch, das Kommunikationsverhalten stark verändert. So finden z.B. Beratungen inzwischen teilweise auch virtuell statt. EL-NET legt jedoch wie bereits erwähnt größten Wert auf einen menschlichen und wertschätzenden Prozess. Zu unseren Transferangeboten gehört daher bereits von Beginn an bestmögliche Kommunikation und ehrlicher und offener Umgang mit den Mitarbeitenden. Wir gewährleisten weiterhin die bestmögliche Präsenz unserer BeraterInnen vor Ort. Wir bieten außerdem an, Jobbüros in den Unternehmen einzurichten, in denen sich Mitarbeitende während der Betriebszeiten informieren sowie relevante Unterlagen einreichen können. Hierbei halten wir selbstverständlich durchgängig die jeweils geltenden Hygienevorschriften im Rahmen der Coronamaßnahmen ein. Die EL-NET Group unterstützt seit über 20 Jahren Führungskräfte und Arbeitnehmervertretungen bei der Kommunikation und der gesamten Umsetzung, und dies vom Beginn an bis zum Ende der Maßnahme.
Welche Besonderheiten im Rahmen der Transfergesellschaft sind dir am meisten in Erinnerung geblieben und warum?
Ich bin selbst begeistert von dem breiten Angebotsportfolio, das EL-NET bietet. Wir gewährleisten eine individuelle Betreuung der Mitarbeitenden und erzielen damit schnelle und überdurchschnittlich hohe Vermittlungsquoten. Am schönsten ist es für mich persönlich, wenn uns die vermittelten Mitarbeitenden glücklich über ihre neuen Positionen berichten und sich wirklich gut beraten und betreut gefühlt haben. Wenn wir mit unseren zufriedenen Kunden auf einen gelungenen Veränderungsprozess mit allseitiger Wertschätzung zurückblicken können, ist das somit eine (dreiseitige) Win-Win-Win-Situation, sprich für das Unternehmen, für die Mitarbeitenden und für EL-NET.
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